Windows Vista Business 32-Bit SP1 Reinstallation DVD inkl. Lizenzkey -DELL/HP

Windows Vista Business 32-Bit SP1 Reinstallation DVD inkl. Lizenzkey -DELL/HP
Für eine größere Ansicht klicken Sie auf das Vorschaubild
12,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den WarenkorbDirekt zuPayPal

Lieferzeit: 3-4 Tage
Hersteller: Microsoft
Mehr Artikel von: Microsoft



  • Details
  • Mehr Bilder

Produktbeschreibung

Windows Vista Business ist das Betriebssystem, das den Erfordernissen von Unternehmen jeder Grösse gerecht wird. In Kleinunternehmen sorgt Windows Vista Business für einen reibungslosen und noch sichereren PC-Betrieb. Das bedeutet weniger Abhängigkeit von aufwändigem IT-Support. Für grössere Unternehmen bringt Windows Vista Business wesentliche Verbesserungen der Infrastruktur. So ist Ihr IT-Personal nicht mehr so lange mit der täglichen Wartung der PCs beschäftigt und kann mehr Zeit für die Steigerung des strategischen Werts Ihres Unternehmens aufbringen.

Darüber hinaus bietet Windows Vista Business auch überzeugende neue Möglichkeiten, Informationen zu organisieren, zu finden und gemeinsam zu nutzen, und dies bei besserer Konnektivität Ihres PCs, sei es im Büro oder unterwegs. Mit diesen Neuerungen arbeitet Ihr Unternehmen effizienter als je zuvor.

Diese Version ist nicht Herstellergebunden und kann somit auf jedem X-beliebigen PC installiert werden, der die Mindestanforderungen für Windows Vista Business erfüllt.

Zustand: DVD Neu - COA kann Gebrauchsspuren aufweisen
Sprache: Deutsch
Version: Dell oder HP
Anwendungsbereich: installierbar auf jedem Vista-fähigen PC und Notebook
Lieferumfang: Windows Vista Business 32 Bit DVD und Windows Vista Business COA sowie Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

Sie erwerben bei der ESD Electro & Software Distribution UG eine Gebrauchtlizenz.
Lieferumfang:
Software wie im Angebot beschrieben (Medium oder Downloadlink inkl. Lizenzschlüssel)
Rechnung mit ausgewiesener MwSt. auf Ihren Namen


Wichtige Information ! Bitte sorgfältig lesen !
In der gesamten europäischen Union sowie den EWR Staaten und der Schweiz existiert ein einheitliches Urheberrecht, welches das rechtliche Fundament für den legalen Verkauf von gebrauchter Software bildet. Die Rechtmäßigkeit des Handelns mit Gebrauchtsoftware ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Der BGH hat in der Entscheidung Used Soft II vom 17.03.2013 (Az: I ZR 129/08) ausdrücklich die Voraussetzungen festgehalten, die erfüllt sein müssen, wenn der Erwerber einer „erschöpften“ Kopie unter ganz bestimmten Umständen ein gesetzliches Nutzungsrecht nach § 69 b UrhG erlangen soll. Diese Voraussetzungen sind:
1. Die Software muss mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein ( Entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download) ;
2. Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die den wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht; (Ausreichend ist, dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche Lizenzgebühr zu erzielen).
3. Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts.
4. Verbesserungen und Aktualisierungen, wie das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein;
5. Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben.
Nur wenn diese Voraussetzungen, die in Form einer Dokumentation zu erbringen sind, erfüllt sind, darf der Nacherwerber die Software nutzen, jedoch nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, die sich aus den ursprünglichen Lizenzvertrag ergibt.
Die von uns hier angebotene Software erfüllt sämtliche Voraussetzungen dieser Rechtsprechung.
1. Die vertragsgegenständliche Software wurde zeitlich unbefristet erworben und vollständig bezahlt.
2. Es sind keine Nebenabreden getroffen worden, die die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Software beeinflusst.
3. Es bestehen keinerlei Rechte Dritter an der Software, noch wurden die betreffenden Lizenzen auf eine andere Person oder Einrichtung übertragen.
4. Die vertragsgegenständliche Software wurde unbrauchbar gemacht und es sind keine Kopien dieser Software mehr vorhanden.
5. Die Software ist mit Zustimmung des Softwarehändlers in Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraums im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht oder ist Vertragskonform an ein verbundenes Unternehmen des Ersterwerbers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum übertragen worden.
6. Der ursprüngliche Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber enthält die Möglichkeit, Updates zu erhalten und/oder downzuloaden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb in Ihrem eigenen Interesse, Angebote von anderen Anbietern, insbesondere vermeintliche Billigangebote von Gebrauchtsoftware sorgfältig zu überprüfen, denn:
Der BGH hat in der Entscheidung Green IT (I ZR 4/14) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dann, wenn kein Nachweis über die Vernichtung bzw. Unbrauchbarmachung der erstmalig von der COA, von der der Key stammt, ausgelieferten Programmkopie erbracht wird, eine unzulässige Vervielfältigung des Programmes vorliegt und der Kunde der ein solches Produkt natürlich in der Erwartungshaltung kauft, damit eine ordnungsgemäße und einwandfreie Lizenz zu erwerben, zum Teilnehmer einer unzulässigen Vervielfältigungshandlung wird.
---------------------------------------------------------
Rechtliche Informationen
Markennamen sowie Warenzeichen sind uneingeschränktes Eigentum Ihrer rechtmäßig eingetragenen Eigentümer.
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Daher dürfen Sie diese Version auf jedem PC installieren und benutzen. Dies ist im Urteil vom 06.07.2000 des Bundesgerichtshofs dokumentiert. (I ZR 244/97)

Auf jedem neuen oder gebrauchten PC / Notebook installierbar, egal ob Marken-PC oder Eigenbau.


 
Windows Vista Business 32-Bit SP1 Reinstallation DVD inkl. Lizenzkey -DELL/HP

Diesen Artikel haben wir am 01.12.2020 in unseren Katalog aufgenommen.

Schnellkauf

Bitte geben Sie die Artikelnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!
Hersteller